Es ist Ziel der Vereinigung, dass jedes Mitglied unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht und nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des nachstehenden Code d’ éthique handelt:

  1. Die Lehrkraft verpflichtet sich:
    • ihren Schüler/innen alle ihr zur Verfügung stehenden Kenntnisse zu vermitteln, die für eine künstlerische Entwicklung förderlich sind
    • den / die Schüler/in einer andern Lehrkraft nicht durch Versprechungen oder unlautere Machenschaften anzulocken
  2. Die Lehrkraft unterlässt es:
    • einen/eine Schüler/in zum Privatunterricht bei ihr zu überreden
    • einem/einer Schüler/in unrealistische Hoffnungen zu erwecken und Versprechungen zu machen im Hinblick auf dessen / deren beruflichen Möglichkeiten
  3. Wenn ein/eine Schüler/in gleichzeitig bei mehreren Gesangslehrkräften arbeiten will, verpflichten sich letztere zu gegenseitiger Information.