Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
|
Kategorie: News (Seite 3 von 6)
Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen
J’ai le plaisir de vous faire parvenir ci-dessous la première édition de la newsletter de l’OFC avec des informations sur les mesures Covid-19 dans le secteur de la culture. Vous trouverez des informations sur les modifications de l’ordonnance COVID-19 culture adoptées aujourd’hui par le Conseil fédéral. Nous vous recommandons de vous abonner à la newsletter afin de recevoir à l’avenir les informations directement par l’OFC. Le newsletter sera publié à intervalles réguliers (f, it, d).
Nina Rindlisbacher
Leiterin Geschäftsstelle Schweizer Musikrat SMR-CSM
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:Von: Bundesamt für Kultur BAK <newsletter@bak.admin.ch>Betreff: Informationen zu den Covid-Massnahmen KulturDatum: 31. März 2021 um 16:13:37 MESZAntwort an: Bundesamt für Kultur BAK <newsletter@bak.admin.ch>
Screenreader-optimierte Darstellung im Browser anzeigen.
Bundesamt für Kultur BAK
Informationen zu den Covid-Massnahmen Kultur
.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Mit diesem Newsletter Covid-19-Kulturmassnahmen möchte das Bundesamt für Kultur Sie über die neuesten Entwicklungen bei den Unterstützungsmassnahmen des Bundes informieren. Sie können den Newsletter über den folgenden Link abonnieren:www.bak.admin.ch/newsletter-covid19kultur. Regelmässige Informationen finden Sie auch auf unserer Website:www.bak.admin.ch/coronavirusDE
Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung
Am 31. März hat der Bundesrat Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erweitern. Worum handelt es sich?
Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende
Wie wurde der Schadenszeitraum geändert?
Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühlingssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Kulturschaffenden können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.Welche Fristen gelten für die Gesuchseinreichung?
Für die Einreichung der Gesuche um Ausfallentschädigungen werden Zwischenfristen festgelegt. Kulturschaffende müssen Gesuche um Finanzhilfen für Schäden, die den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021betreffen, bis am 31. Mai 2021 einreichen.Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Neu erhalten neben Kulturschaffenden mit Selbstständigenstatus auch Freischaffende, d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen, eine Ausfallentschädigung. Eine Entschädigung können diejenigen Freischaffenden erhalten, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können. (Bei Langzeitabwesenheiten dürfen die Voraussetzungen herabgesetzt werden.)Nothilfe
Wie wurde der Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet?
Die Berechnung der Nothilfe erfolgt angesichts des tatsächlichen Bedarfs unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben und des anrechenbaren Einkommens sowie des Vermögens der oder des Kulturschaffenden. Folgende Neuerungen wurden mit der Änderung der Verordnung eingeführt:
- Die Vermögensgrenze für die Gewährung einer Nothilfe wurde von 45 000 Franken auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze neu um 20 000 Franken statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben.
- Bei der Anspruchsprüfung wird neu nur das frei verfügbare Vermögenangerechnet. Namentlich alle Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden werden nicht mehr angerechnet. An das Einkommen angerechnet werden hingegen die Mieterträge aus diesen Liegenschaften.
- Um den Aufwand der Gesuchsprüfung zu reduzieren und die Entscheide zu beschleunigen, wurde einEinkommensfreibetrag eingeführt: Einkommen unter 1000 Franken pro Monat werden bei der Gesuchseingabe nicht berücksichtigt.
Vorschuss auf die Entschädigung
Wie ermöglicht die Änderung der Verordnung eine schnellere Liquidität?
Die Durchführungsstellen der Covid-19-Kulturverordnung (Kantone für die Ausfallentschädigungen, Suisseculture Sociale für die Nothilfe) können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, falls 30 Tage nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.
Vereinfachte Verfahren werden beibehalten
Unabhängig von den Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung werden die folgenden vereinfachten Verfahren, die in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Suisseculture Sociale eingeführt wurden, beibehalten:
Für Kulturschaffende, die Anspruch auf einen Corona-Erwerbsersatz von weniger als CHF 60 haben, können die Kantone und Suisseculture Sociale ein vereinfachtes Verfahren anwenden, indem sie den Antrag auf Ausfallentschädigung oder Nothilfe direkt bearbeiten. Diese Vereinfachung gilt auch für Kulturunternehmen, die eine Ausfallentschädigung von weniger als 5000 CHF beantragen. In diesen Fällen können die Antragsteller keine weiteren COVID-Hilfen des Bundes beantragen.
Schutzschirm für Anlässe von überkantonaler Bedeutung – Einzelheiten in Erarbeitung
Am 19. März 2021 hat das Parlament eine Änderung des COVID-19-Gesetzes (Nr. 1, Art. 11 a Abs. 1) verabschiedet, die Folgendes besagt: «Der Bund kann sich auf Gesuch hin an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 beteiligen, die über eine kantonale Bewilligung verfügen und die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden.»
Die Details der Umsetzung dieser neuen Bestimmung werden derzeit unter der Verantwortung des SECO ausgearbeitet. Die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen wird weiterhin gelten.
Mit freundlichen Grüssen,
Bundesamt für Kultur (BAK)
Abmelden Profil bearbeiten
Bundesamt für Kultur BAK
Medienmitteilung der Taskforce Culture: Noch immer keine Perspektiven für Kulturveranstaltungen
Der SMR hat zusammen mit der Taskforce Culture heute eine Medienmitteilung verschickt. Diese thematisiert die fehlenden Perspektiven für die Kultur, weist aber auch darauf hin, dass das Parlament einige Entschädigungsmassnahmen für das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der
Kulturverbände entsprochen hat. Insbesondere folgende Änderungen sind für den Kultursektor wichtig:
- Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder nötig werden, was bereits jetzt absehbar ist, kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
- Auch «Freischaffende» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten Zugang zur Ausfallentschädigung.
- Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 wieder Ausfallentschädigungen beantragen.
- Die Schwelle für den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt (neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40%).
- Die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni verlängert.
Details können Sie der angehängten Medienmitteilung (d, f, it) entnehmen.
Steuermerkblatt Covid-19
Suisseculture Sociale hat ein Merkblatt zum Thema «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19- Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?» verfasst.
Meine Gedanken zum Buch mit diesem Titel von Gunter Kreutz
Von Daniela Schumacher
Schon immer war ich davon überzeugt, dass Singen gesund ist und Menschen glücklich macht, daher hat mich das Buch „Warum Singen glücklich macht“ natürlich angesprochen. Es wurde vor sechs Jahren das erste Mal veröffentlicht; nun ist es in einer Neuauflage erschienen, die über viele Angaben zu aktuellen wissenschaftlichen Studien verfügt. Es scheint, als wäre das Thema „Singen und Tanzen“ endlich in der Forschung angekommen, nachdem es viel zu lange vernachlässigt wurde.
Die vielen vom Autor vorgestellten spannenden Erkenntnisse bestärken mich in meiner Überzeugung, dass Singen gesundheitsfördernd ist und man auf keinen Fall — auch nicht in Zeiten von Krisen! – damit aufhören sollte. Im Vorwort spricht Gunter Kreutz von seiner Vision, dass aus „Singen auf Rezept“ eine realistische Vision werden könnte. Im folgenden Artikel möchte ich beschreiben, warum mir diese Vision gefällt und ich mithelfen möchte, sie umzusetzen. Ich beziehe mich dabei auf das Buch von Gunter Kreutz und ergänze die von ihm präsentierten Erkenntnisse mit meinen Erfahrungen als langjährige Sängerin, Gesangspädagogin und Chorleiterin. Das Buch „Warum Singen glücklich macht“ ist umfangreich und komplex, ich berichte hier über einige Aspekte, die mir besonders wichtig sind. Alle Zitate stammen aus dem Buch von Gunter Kreutz.
Schon in seinem Vorwort zur Neuauflage erwähnt der Autor aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, zum Beispiel: „Britische Forscher zeigten erstmalig eine Verknüpfung zwischen dem Singen und der Ausschüttung körpereigener Opiate – ähnlich wie bei dem aus der Sportwissenschaft bekannten Runner’s High. Völlig neue Perspektiven ergeben sich zudem aus Erkenntnissen über eine verbesserte Sprachwahrnehmung bei Menschen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, nach nur wenigen Monaten regelmässigen angeleiteten Chorsingens.“
Gunter Kreutz hat zudem Hypothesen zum Glück des Singens verfasst, auf die ich mich nun beziehe. Er schreibt, seine Hypothesen seien Vermutungen, es gebe aber immer mehr Studien dazu, die auch wissenschaftlich belegten, dass Singen gesund sei und glücklich mache. Und neben den Studien gibt es Millionen singender Menschen auf der ganzen Welt, die mit Enthusiasmus und Begeisterung ihrem Hobby oder ihrem Beruf nachgehen und dadurch viele glückliche Momente erleben. Musik und Gesang hat die Menschen immer begleitet, inspiriert und verzaubert, in allen Kulturen und zu allen Zeiten.
Einige der Hypothesen von Gunter Kreutz
1. Singen verbessert die Stimmung und steigert das allgemeine Wohlbefinden
Beim Singen und Lachen wird die fast gleiche Gesichtsmuskulatur beansprucht. „Studien zeigen, dass wir positiver über ansonsten neutrale Reize urteilen, wenn unsere Lachmuskeln aktiv sind.“ Muskelaktivitäten sind mit Emotionen eng verbunden und „sie können entsprechend auch für die Beeinflussung von Stimmungen durch Singen eine grosse Rolle spielen“. Wenn ich selbst Gesangsunterricht erteile, Singgruppen anleite oder mit meinem Vokalensemble einsinge, beziehe ich immer auch Bewegungen mit dem ganzen Körper in die Arbeit mit ein. Durch die Kombination Stimme – Bewegung wird die Arbeit an der Stimme fast automatisch effektiver. Zudem wird bei den Übungen auch gelacht, was für die Stimmung und das Wohlbefinden in der Gruppe positiv ist.
Beim Singen brauchen wir nicht nur eine tiefe Atmung, die für die Sauerstoffzufuhr und eine Verankerung im Körper zentral ist, sondern auch – wie beim Sport – viele Muskeln. Durch Singen wird unser Körper positiv konditioniert, denn er verbindet die tiefe Atmung und die körperliche Aktivität mit einem Wohlgefühl.
Video vom EVTA-online Workshop iPad-Apps – E-learning im Gesangsunterricht vom Samstag 16.1.2021
Eine Stimme im Raum zu erleben, ist einzigartig und ein analoges Konzert kann durch keinen Livestream ersetzt werden.
Dies ist wohl die wichtigste Erkenntnis aus der ganzen Coronazeit: Es geht mit weniger, sogar mit viel weniger von allem, aber die Originale sind nicht ersetzbar, weil sie einzigartig sind. Menschen, Klänge, Atmosphären, Stimmungen – alles, was an Zeit und Raum gebunden ist, muss auch in Zeit und Raum stattfinden können. Die Musik ist diesbezüglich wohl die radikalste aller Künste.
Trotzdem sind unsere digitalen Fertigkeiten förmlich explodiert und vieles davon lässt sich weiterhin im „normalen Unterricht“ praktisch anwenden.
Musizieren mit dem Tablet? iPad und Co. laden dazu ein, eine neue Art von „blended learning“ anzuwenden: Verschiedenste Musikinstrumente spielen, die eigene Stimme aufnehmen,… viele (kostenlose) Musik-Apps ermöglichen es, so kreativ zu werden!
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten zum Einsatz von iPads im Gesangsunterricht. Zu den Bereichen Musiknotation, Notenlesen, Aufnehmen, Musik bearbeiten und Stundenplanung stellt Urban Lienert jeweils die besten Apps vor: Cubasis, ForScore, Symphony Pro, Anytune, Loopy HD, iReal B, Lesson Planner etc.
Urban Lienert
Der 1972 in Luzern geborene und in Kriens lebende Bassist Urban Lienert studierte bis 1997 an der Hochschule Luzern – Musik bei Heiri Känzig und Herbie Kopf. Er spielt als Sideman in verschiedenen Schweizer Jazzformationen und tourt mit ihnen durch die Schweiz und in Europa, Asien u.a. mit Manufactur, Gilbert Paeffgen Trio, Scope, Dom, Tomas Sauters Transactivity, Christy Dorans New Bag usw. Die Stilrichtungen bewegen sich dabei von Jazz über Folklore bis zu frei improvisierter Musik. Neben der Aufnahme und Produktion von mehreren CD-Aufnahmen experimentiert er auch mit improvisierter, elektronischer Musik.
Handout der besprochenen Apps:
|